Das neue Wahlrecht zum Deutschen Bundestag - Von A wie Ausgleichsmandat bis Z wie Zweitstimmendeckung

Vortrag von Bundesrichter Cbr. Dr. Peter Frank, GW

Nach dem Eintreffen der Gäste und dem Sektempfang durfte der Vorsitzender des CV-Zirkels zum Vortrag von Cbr. Dr. Peter-Herbert Frank, ChW am Dienstag, den 13.05.2025 zum Thema "Das neue Wahlrecht zum Deutschen Bundestag Von A wie Ausgleichsmandat bis Z wie Zweitstimmendeckung" rund 60 Gäste begrüßen, die den Kneipsaal stattlich füllten. Neben dem Referenten wurden besonders die Gästegruppen des KV-Ortszirkels und die Aktiven der Ortsverbindungen Schwarzwald und Normannia begrüßt, die in stattlichen Anzahlen der Einladung gefolgt waren.

In der Vorstellung des Referenten wurde der berufliche Werdegang von Cbr. Frank aufgezeigt und wie es zu der Planung zu dem Vortrag kam, der eigentlich hätte vor der Bundestagswahl stattfinden sollen. Das Ampel-Aus kam dem aber zuvor und somit auch die Bundestagswahl im Februar 2025. Das hatte aber auch den Vorteil, dass Cbr. Frank jetzt die Ergebnisse und Erfahrungen der Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestages vorstellen konnte.

Zum Einstieg verwies er auf die Verankerung der Wahlen in der Verfassung und den offenen Formulierungen, die in den Artikeln des Grundgesetzes beschrieben sind. Dabei gibt es keine konkreten Vorgaben, wie genau die Wahlen durchzuführen sind. Das Grundgesetz sagt im Art 38 Abs. 1 nur aus, dass die Abgeordneten zum Deutschen Bundestag in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Die Bedeutung der Adjektive wurden eingehend erläutert. Z.B. bedeutet „unmittelbar“, dass in Deutschland die Abgeordneten direkt vom Wähler gewählt werden und nicht wie z.B. in den USA durch Wahlleute. Der Abs. 2 nennt dann die Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht und der Abs. 3 besagt nur: „Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.“ – und hier ist jetzt der Kackpunkt: Während eine Änderung des Grundgesetztes nur mit einer 2/3-Mehrheit im Bundestag erfolgen kann, wird ein Gesetz mit einfacher Mehrheit erlassen.

Das haben sich die Regierungen in der Vergangenheit immer zu Nutze gemacht, um Änderungen an der Wahlordnung vorzunehmen. Zuletzt war das Ziel, den Bundestag zu verkleinern auf 630 Mandate, da in der Vergangenheit der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichmandate auf 736 Abgeordnete angewachsen war. Wie aber nur dies erfolgt, hat in der letzten Änderung, die dann im Februar 2025 Grundlage der Bundestagswahl war. Die vorherige Ampel-Regierung beschlossen.

Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Aufgabe zu prüfen, ob die getroffenen Regelungen nicht gegen die Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Das ist selten der Fall, da ja die Formulierungen so offen getroffen wurden. Mit der jetzt geltenden Regelung sollen in 299 Wahlkreisen die Kandidaten gewählt werden. Insgesamt gibt es 630 Mandate. Wer den Wahlkreis gewinnt, ist dann nicht automatisch Abgeordneter, sondern seine Partei muss im Landesergebnis die sogenannte Zweitstimmenabdeckung haben. Ansonsten werden Kandidaten aus den Landeslisten bevorzugt. Durch diese Regelung sind insgesamt 25 Gewinner ihres Wahlkreises nicht in den Bundestag eingezogen, davon allein 18 von Unionsparteien. In Baden-Württemberg sind sogar 4 städtische Wahlkreise durch gar keinen Abgeordneten vertreten.

Weitere Aspekte der Wahlrechtsänderung waren z.B. die Fünf-Prozent-Sperrklausel: Für den Einzug in den Bundestag muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erringen. Eine Ausnahme gilt nur für Parteien, die mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen holen. Der Koalitionsvertrag der jetzt neu gebildeten Regierung aus CDU/CSU und SPD sieht eine Überarbeitung der Wahlrechtsreform vor.

Das Phänomen, dass sogenannte Volksparteien auch nicht mehr sehr gute Wahlergebnisse mit 40% und mehr erreichen, hatte zu den Mandatsanhäufungen geführt. Der Umstand aber, dass direkt gewählte Abgeordnete in ihrem Wahlkreis nicht als Abgeordnete einziehen, ist politisch, aber nicht gewollt. Das muss mit einer neuerlichen Wahlrechtsreform berücksichtigt werden. Der Zuschnitt und die Anzahl der Wahlkreise ist auch zu überdenken.

Nach dem Vortrag gab es erwartungsgemäß viele Fragen, die Cbr. Frank ausführlich beantwortete. Die Komplexität der Abhängigkeiten der Ziele solcher Wahlrechtsreformen haben aber auch bei jeder Frage und Antwort gezeigt, dass mit ihr wiederum mehrere neue Fragen aufgeworfen werden. Das zeigte, wie schwierig es ist, ein funktionables, absolut gerechtes, alle Parteien zufriedenstellendes und möglichst unkompliziertes Wahlrecht zu definieren.

Cbr. Frank hat dann in eigener Sache noch die satzungsgemäßen Ziele der Felix Porsch-Johannes Denk-Stiftung des Cartellverbandes dargestellt, dessen Vorsitzender er ist. Dabei verwies er auch auf die Seite der Stiftungen in der Homepage des Cartellverbandes.

So unterstützt die Stiftung bedürftige Studenten zur Finanzierung eines Auslandssemesters, Doktoranden bei den Kosten der Drucklegung ihrer Promotionsarbeit oder auch bedürftiger Alter Herren oder ihrer Witwen, die im Alter durch Armut betroffen sind. Über ein hinterlegtes Formular au der Homepage können Anträge an die Stiftung gestellt werden.

Der Senior Normanniae Ben Carey dankte zum Schluss der Fragerunde Cbr. Frank für den exzellenten Vortrag und der großen Zahl der Teilnehmer für ihr Interesse und Kommen und beendete den offiziellen Teil. Im lockeren Gespräch bei Sekt, Wein, Bier und Butterbrezeln konnte fleißig in kleinen Gruppen weiter diskutiert werden.

Zurück zur Übersicht